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Informationen
Jeder Arbeitnehmer unterliegt der Sozialversicherungspflicht, d.h. er zahlt einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes als Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sowie in die Gesetzliche Krankenversicherung. Doch Selbstständige und Freiberufler unterliegen keiner Gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ebenso müssen sie für Ihre Altersversorgung eine eigene Vorsorge treffen. Wählen Sie sich selbst einen Wunschtarif und stellen Sie sich ein Leistungspaket zusammen, das zum Beispiel in puncto Zahnersatz oder Auslandsversicherungen die Leistungsspanne gesetzlicher Krankenkassen bei weitem übertrifft. Unabhängig vom Einkommen können Studenten, Beamte, Freiberufler und Selbständige, sowie Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt ab 45 900 Euro Mitglied in privaten Krankenversicherungen werden - einem Gesundheitssystem, das weder Sie, noch Ihre Gesundheit im Stich lässt!
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